Tragekomfort und ansprechendes, natürliches Aussehen des Zahnersatzes Wert legen.
Es ist für uns selbstverständlich, auf west-europäischem Niveau zu arbeiten.
Bei schwierigen Lösungen und komplizierteren Fällen kommt der Techniker an den Behandlungsstuhl. Die Nähe zum Zahnlabor erlaubt individuelle, ästhetisch anspruchsvolle Lösungen !
Gemeinsam finden wir so die für Sie richtige Lösung. Durch diese Zusammenarbeit unserer Zahnärzte und unseres spezialisierten, fortbildungsorientierten Team mit den Zahntechnikern, bei der alle Handgriffe aufeinander abgestimmt sind, wird ein optimaler Behandlungserfolg gewährleistet.
Oft arbeiten unsere Zahnärzte mit Lupenbrille.
Garantieleistung von bis zu 5 Jahren
Da wir überzeugt sind, dass Sie auch noch nach Jahren an dem gefertigten Zahnersatz Freude haben werden, bieten wir Garantieleistungen an, die weit über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen.
So gewähren wir auf neu angefertigten Zahnersatz wie Inlays, Suprakonstruktionen auf Implantatversorgungen, Kronen, Brücken etc. eine Garantie von bis zu 5 Jahren.
Bei Implantaten gewähren wir eine Materialgarantie von 10 Jahren.
Selbstverständlich ist es wichtig, innerhalb dieser Garantiezeit und natürlich auch danach den Zahnersatz regelmäßig kontrollieren zu lassen.
Leisten Sie bitte Ihren Beitrag zur Erhaltung Ihrer Zähne und des von uns gefertigten Zahnersatzes , kommen Sie regelmäßig zu einer halbjährlichen Kontrolluntersuchung und Zahnreinigung !
Lesen Sie dazu unseren Garantiebestimmungen für Zahnersatz.
Garantiebedingungen:
Für den von der WADIN-MED Kft. gelieferten festsitzenden oder herausnehmbaren Zahnersatz gewähren wir über die gesetzliche Gewährleistungspflicht von 24 Monaten hinaus eine Garantie von 3 Jahren ab dem Tag der Auslieferung gemäß den nachstehenden Garantiebedingungen:
Für den Patienten ergibt sich also eine Garantiezeit von insgesamt 5 Jahren.
Garantieleistungen:
Die Garantie umfasst die Reparatur oder den Ersatz der ursprünglich erbrachten und in der
Garantiekarte erfassten zahntechnischen Arbeit durch Wiederherstellung oder Neuanfertigung
der Arbeit.
Die Entscheidung, ob der Zahnersatz wiederhergestellt oder neu angefertigt wird, liegt bei WADIN-MED. Weitergehende Forderungen, wie z.B. Fahrtkosten, Verdienstausfall, Zahnarzthonorar etc., sind ausgeschlossen.
Gegenstand der Garantie:
Die Garantie umfasst den festsitzenden und herausnehmbaren Zahnersatz, der von WADIN-MED geliefert wurde.
Garantiebedingungen:
Die Garantie tritt im Anschluss an die Übergabe des betroffenen Zahnersatzes in Kraft.
Die Garantie ist nur wirksam, wenn die für die Arbeit erstellte Rechnung vollständig bezahlt wurde.
Die eingegliederte Arbeit muss mindestens halbjährlich vom behandelnden Zahnarzt auf Funktion überprüft werden.
Garantieausschluss:
Die Garantie wird ausgeschlossen für:
- Schäden, die infolge äußerer Einwirkungen und unsachgemäßer Handhabung aufgetreten sind,
- Beschädigungen an der Arbeit, die durch Reparaturen und/oder Veränderungen entstanden sind, die nicht von WADIN-MED oder ermächtigten Personen ausgeführt wurden, des weiteren bei:
- bei Defekten, die auf biologische Faktoren zurückzuführen sind, wie z.B. Karies,
Parodontose, Zahnverlust etc.,
- bei Defekten, die auf unphysiologische Überbeanspruchungen, Unfälle oder anderweitige mechanische Fremdeinwirkungen zurückzuführen sind.
-trotz sorgfältig ausgeführter Wurzelbehandlung können wir keine Garantie für Wurzelbehandlungen übernehmen.
Garantiehandhabung:
- die Arbeit wird vom Labor mit einem Patientenpass ausgeliefert
- der behandelnde Zahnarzt bestätigt im Patientenpass die sachgemäße, definitive Eingliederung der Arbeit
- der Patient lässt die eingegliederte Arbeit mindestens halbjährlich von seinem behandelnden Zahnarzt im Verlauf der Kontrolluntersuchung prüfen. |